TEIL I
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten die im Teil I genannten
Bedingungen sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch für Unternehmer
im Sinne von § 14 BGB.
Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) zugrunde.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
- Vertragsinhalt, Beschaffenheit unserer Ware
- a) Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, ggf. unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese AGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sollten schriftlich vereinbart werden.
- b) Als vereinbarte Beschaffenheit unserer Ware gelten diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung und auf der Produktverpackung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn wie sie ausdrücklich mit Ihnen als solche vereinbart haben. Das sollte schriftlich erfolgen.
- c) Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir Ihnen unbeschadet Ihrer gesetzlichen Ansprüche zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet haben.
- d) Wir weisen darauf hin, dass Holzoberflächen und Marmorplatten sowie Textilien und Leder (z. B. Möbelbezüge und Dekorationsstoffe) im Rahmen des Handelsüblichen und Zumutbaren in Farbe und Maserung bzw. Marmorierung von Mustern oder früheren Lieferungen abweichen können.
- Lieferung, Lieferfristen, Lieferhindernisse, Rücktrittsrechte
- a) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
- b) Von uns genannte Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt und sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, ohne dass damit ein Fixgeschäft nach § 361 BGB vereinbart wird. Soweit wir die Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, müssen Sie uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Ansonsten sind Sie unbeschadet Ihrer Rechte aus § 323 Abs. 2 BGB nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- c) Für die Lieferung haben Sie Versandkosten zu zahlen. Dies gilt nicht für Versandkosten, die dadurch entstehen, dass wir den in der Bestellung vereinbarten Liefertermin von uns verschuldet nicht einhalten können. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Versand ins Ausland eventuell längere Lieferzeiten erforderlich werden und ggf. höhere, von Ihnen zu tragende Versandkosten, Zölle und Gebühren o. ä. anfallen können.
- d) Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z. B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und den Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung. Das gilt auch dann, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden.
- e) Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine zudem unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
- f) In den unter Buchstabe d) und Buchstabe e) genannten Fällen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir Sie unverzüglich über die genannten Umstände informiert haben und Ihnen unverzüglich etwaige, bereits erfolgte Gegenleistungen erstatten. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber ausdrücklich zur unverzüglichen Information und Rückerstattung nach Satz 1.
- g) Befinden Sie sich im Annahmeverzug, sind wir nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, pauschal Schadenersatz in Höhe von 25 % des Warenwertes zu verlangen. Sie sind ausdrücklich berechtigt, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Wir sind berechtigt, höheren Schadenersatz zu verlangen, wenn wir nachweisen, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist.
- Preise und Zahlungen
- a) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Endpreis inklusive Steuern. Etwaige Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind in unseren Preisen nicht enthalten.
- b) Unsere Rechnungen sowie etwaige Restbeträge sind bei Auslieferung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Dasselbe gilt für Bezahlung per „Mobilcash“. Unsere Auslieferungsfahrer sind inkassoberechtigt.
- c) Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- d) Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns, die keine Geldforderungen sind, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
- Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln
Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne Waren oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich Ihr etwaiges Rücktrittsrecht auf die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn der Mangel erheblich ist und Sie an der verbleibenden mangelfreien Ware kein Interesse haben. Die Erheblichkeit des Mangels und Ihr Nichtinteresse an der mangelfreien Ware ist von Ihnen zu beweisen.
- Haftungsbeschränkung und Rücktrittsausschluss
- a) Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden aufgrund Verletzung von wesentlichen Rechten und Pflichten aus dem Vertag, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- b) Außer in den Buchstaben a) genannten Fällen haften wir für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht.
- c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten auch für die Haftung unserer Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.
- d) In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die an den gelieferten Waren aufgrund äußerer Umgebungseinflüssen entstehen, z. B. durch die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, in denen die Waren aufgestellt und/oder eingebaut werden (insbesondere aufgrund Baumängeln, Feuchtigkeit, Raumklima etc.), es sei denn, uns fällt eine schuldhafte Verletzung einer uns obliegenden Beratungs- und/oder Aufklärungspflicht zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
- e) Liegt eine Pflichtverletzung vor, die wir nicht zu vertreten haben und die keinen Mangel der Ware darstellt, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag nicht berechtigt.
- f) Soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür übernommen haben, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie, § 443 BGB), bleiben ihre gesetzlichen Rechte und die Rechte aus dieser Garantie von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
- a) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung der Forderungen aus dem Vertragsverhältnis unser alleiniges Eigentum.
- b) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht gestattet.
- c) Sie verpflichten sich für den Fall, dass die Ware nicht an Sie, sondern an einen Dritten geliefert wird, diesen auf unseren Eigentumsvorbehalt und auf die Unzulässigkeit von Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ausdrücklich hinzuweisen.
- d) Jeder Wechsel des Standortes unserer Ware und jeder Zugriff Dritter auf unsere Ware, insbesondere Pfändungen, sind uns während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Pfändung ist uns unverzüglich eine Kopie des Pfändungsprotokolls zu übersenden. Sie sind verpflichtet, den Dritten, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf unser Eigentum hinzuweisen.
- e) Lässt das Recht des Staates, in welchen die Ware geliefert wird oder in dem sich die Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt entsprechend der vorstehenden Regelungen nicht zu, gestattet dieses Recht dem Verkäufer aber sich ähnliche dingliche Rechte an dem Liefergegenstand zur Sicherung seiner Forderungen vorzubehalten oder einräumen zu lassen, gelten solche Rechte mit Vertragsschluss als für uns vorbehalten und uns durch Sie eingeräumt. Sie sind verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes an der Vorbehaltsware treffen wollen. Bei Lieferungen ins Ausland können wir auch verlangen, dass Sie uns zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Bankbürgerschaften stellen.
- Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten
- a) Hinweis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten (Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer und Bestelldaten) dürfen von uns zur Begründung und Durchführung des Rechtsgeschäfts erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Müssen Daten zum Zwecke der Begründung und Durchführung des Kaufgeschäfts an Dritte (Lieferanten, Speditionen, etc.) übermittelt werden, so sind die Datenempfänger verpflichtet, Ihre Daten ausschließlich zu diesem Zwecken zu verarbeiten und sich an die gesetzlichen Schutzbestimmungen zu halten. Eine darüberhinausgehende Übermittlung Ihrer Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht („kein Adressenverkauf“). Die Befugnis für diese Datenverwendung ergibt sich aus dem Gesetz (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. BDSG).
- b) Hinweis zur Verarbeitung zu Werbezwecken und auf das Widerrufsrecht
Wir dürfen Ihre nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG erhobene Kunden- und Bestelldaten (Anrede, Name, Anschrift bzw. Ihre in allgemein zugänglichen Quellen enthaltenen Daten (ausschließlich Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen, Namen, Titel, akademischen Grad, Anschrift und Geburtsjahr) gem. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BDSG zum Zwecke der Werbung für eigene Angebote
9 Angabe freiwilliger Daten bei Barverkäufen
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie über die Freiwilligkeit der Angabe von Daten bei Barverkäufen – E-Mailadresse und Faxnummer und (sofern eine gesetzliche Ermächtigung hierfür nach vorstehender Ziffer 8a nicht besteht) Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer und Bestelldaten – aufgeklärt worden sind. Zudem willigen Sie hiermit in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der freiwillig angegebenen Daten ein. Diese Daten dürfen zum Zwecke der Werbung für eigene Angebote verarbeitet werden.
- Schlussbestimmungen
- a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Vorbestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- b) Wenn Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts sind oder wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz. Wir haben jedoch das Recht, Sie an Ihrem allgemeinen Gerichtstand zu verklagen.
TEIL II
Die weiteren Bedingungen gelten ergänzend zu Teil I. nur für natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Preisänderungsvorbehalt
Werden nach Vertragsabschluss Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder sonstige Abgaben jeder Art, die den Warenpreis beeinflussen, erhöht oder neu eingeführt oder entstehen bzw. erhöhen sich sonstige Kosten, ohne dass wir hierauf Einfluss haben, so werden die Parteien auf unser Verlangen über eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises verhandeln. Kommt eine Einigung nicht binnen 10 Tagen nach Mitteilung des Verlangens zustande, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht auf sie über, sobald wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen übergeben haben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige bei Ihnen über. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware nach unserer Wahl auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
- Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln
- a) Sie sind verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung zu untersuchen. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung schriftlich oder per E-mail gerügt werden. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung der Kaufsache nicht erkennbar waren, sind uns, sobald sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erkennbar werden, unverzüglich per Telefax oder E-mail anzuzeigen. Auf nicht rechtzeitig gerügte Mängel kann sich der Vertragspartner nicht berufen.
- b) Ansprüche wegen Lieferung einer fehlerhaften Menge können Sie nur geltend machen, wenn die fehlerhafte Menge sogleich bei Übernahme gerügt und schriftlich im Lieferschein oder einem sonstigen Frachtdokument aufgenommen worden ist.
- c) Ist das von uns gelieferte Produkt mangelhaft und wurde der Mangel rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, beschränken sich Ihre Ansprüche zunächst auf Nacherfüllung. Dies gilt nicht, wenn Ihnen die Nacherfüllung unzumutbar ist. Im Falle der Nacherfüllung steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zu.
- d) Weicht die Beschaffenheit der Ware nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab, steht Ihnen nach unserer Wahl nur ein Recht auf angemessene Minderung oder Nachbesserung zu.
- e) Für Schadenersatzansprüche gelten die Ziffern I. 6. und II. 3.
- f) Haben Sie das gelieferte Produkt verändert, bestehen Ansprüche wegen Mängeln nur, wenn Sie nachweisen, dass der Mangel nicht auf der Veränderung beruht.
- Haftung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
- a) Bei einer Verletzung von wesentlichen Rechten und Pflichten des Vertrages, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haften wir nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- b) Eine Haftung für Schäden, die durch unsere Organe oder leitenden Angestellten verursacht werden und nicht auf einer Verletzung von wesentlichen Rechten und Pflichten des Vertrages beruhen, besteht nur, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung beruhen.
- Verjährungsfrist
- a) Ansprüche wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr, bei einem Bauwerk in fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung. Ihre Ansprüche wegen eines Mangels der Ware, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das an einem Grundstück eingetragen werden kann, besteht, verjähren in zehn Jahren.
- b) Sonstige vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Ihr Recht, wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zurückzutreten.
- c) Ebenfalls in einem Jahr verjähren alle sonstigen Ansprüche des Kunden sowie die Ansprüche aus einer Garantie.
- d) Abweichend von den vorstehenden Buchstaben a) – c) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:
- aa) nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.
- bb) Wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht.
- cc) Wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
- dd) auf Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB.
- Eigentumsvorbehalt
- a) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund Ihnen gegenüber jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum.
- b) Eine eventuelle Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch Sie erfolgt stets für uns. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sache verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeitenden Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass Sie uns anteilsmäßig Miteigentum übertragen. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Sie verwahren unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verarbeitung entstehende Produkt gilt im Übrigen das Gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.
- c) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug sind. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrent), Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware treten Sie bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Beim Weiterverkauf der Ware haben Sie sich gegenüber Ihren Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Sie sind dann nicht zum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt.
- d) Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommen oder unsere Forderungen durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet erscheinen. Sie haben uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Treten Sie Ihre Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen eins echten Factorings ab, haben Sie uns dies anzuzeigen. Ihre für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Faktor treten Sie bereits jetzt an uns in Höhe der zu sichernden Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- e) Sie sind berechtigt, von uns die Freigabe von Forderungen insoweit zu verlangen, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als
10 % übersteigt. Etwa freizugebende Forderungen wählen wir aus.